Egelshofen (Transkription Nr. 789)

Schulort Egelshofen
Konfession des Orts: Gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 173-173v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Gottlieben
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Egelshofen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Stadt Konstanz)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Kreuzlingen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
20.02.1799
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Egelschofen bey Constantz.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Eine Gemeind.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine Eigene Gemeind.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kierchen Egelschofen.

I.1.dIn welchem Distrikt?

District Gottlieben. Agentschaft B: Baumann.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Cantons Thurgäu.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Gemeindt Emmishofen Entfernt 1/4. Stund

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Bätterschaußen 4. Höfe,

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Entfernt: 1/4 Stund.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

5. Kinder.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Gottlieben, Dägerweilen, Alterschweilen, K: Rickenbach, Bottigkofen, Scherzingen.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Kinder sind in 3 Classen getheilt I Class A.b.c. und buchstabieren II. dito Lesen und außwendig Lernen III. dito Schreiben, Zeitungen, und geschriebenes Lesen, und Rechnungen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, und Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Schull wird Sommer und Winter gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchly, Fragstückly, Catechißmus, Zeügnuß, und daß neüe Testament, Darnach wird geschriebenes gelehrnt.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften werden anfänglich mit anfangs Zügen der Buchstaben, darnach A.b.c. so dann Corent, CANTZLEY, und Fracktur gemacht.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Von Morgen 8. Uhr biß Mittag 11. Uhr, Nach Mittag von — 1 Uhr biß 4. Uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ist biß dahin mit Zuzug des Herrn Pfarrers von beeden E: gemeinden Egelschofen und Emmishofen Gewählt worden

III.11.bWie heißt er?

Joh: Georg Bächler

III.11.cWo ist er her?

von Egelschofen.

III.11.dWie alt?

59. Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Frau, und 6. Söhne

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

30. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

von Jugend auf bey diser arbeit auferzogen

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebend diserem Versiehet er auch den Meßmerdienst.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Winters Zeit biß 64. Kinder
38. Knaben
26. Mädchen

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommers Zeit 25 biß 30. Kinder

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulstifftungen sind keine allhier

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Jeglich Kind Bezahlt Wochentlich 3 xr. und Tägl: im Winter Ein Scheitt Holz oder 4 xr. Ein Rechner 6 xr. — ¢1899¢¢ Ein Nachtschuhler derrer Circa 30 Kinder Zalt für den Ganntzen Winter von Martiny biß Mathiastag. 20 xr. ¢/1899¢¢

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 2] Unvermöglichen Kindern Wird der Schullohn auß dem Armmen bezahlt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Schullhauß ist dem SchulMstr Eigenthümlich, und braucht Jährlich verbeßerung

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Nur Ein Schullstuben im untern Stock.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Bezieht keinen Haußzinß.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der SchulMstr selbst

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Egelschofen den 20. ten Februar 1799
Joh. Georg Bächler SchulMstr.

Zitierempfehlung: